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Canton du valais / Staat Wallis
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14.05.2025
Apfel Blutlaus
Movento SC
Spirotetramat
Kernobst
Pflichtenheft:
BIO,
PER, Risikopotenzial: Nein
Schädlinge / Verwendung
-Blutlaus
Dosierung
Concentration
: 0.125%
Dosage
: 2 l/ha
Wartezeit
3 Woche(n)
Stadien
Ab Nachblüte (BBCH 69).
Belastungen
Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Pirimicarb, Pirimicarb 50 WG, Pirimor
Pirimicarb
Apfel
Pflichtenheft:
BIO,
PER, Risikopotenzial: Ja
Schädlinge / Verwendung
-Blutlaus
Dosierung
Concentration
: 0.04%
Dosage
: 0.64 kg/ha
Wartezeit
3 Woche(n)
Belastungen
Netzmittelzusatz von 0.05% empfehlenswert.
Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
Spritzen.
Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
SPe 8: Gefährlich für Bienen - Darf nur ausserhalb des Bienenfluges am Abend mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen in Kontakt kommen. Anwendung im geschlossenen Gewächshaus sofern keine Bestäuber zugegen sind.
SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr im Abstand von 2 - 4 Wochen mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das diesen Wirkstoff enthält.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille + Atemschutzmaske (P3) tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Die Listen enthalten die gemäss dem Pflanzenschutzmittelindex des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zugelassenen Produkte, gruppiert nach Wirkstoff, für ausgewählte Indikationen. Die kantonale Dienststelle für Landwirtschaft haftet in keiner Weise für die Anwendung der aufgeführten Produkte. In Fällen, in denen mehrere Produkte mit demselben Wirkstoff und derselben Verwendung zugelassen sind, werden aus Gründen der Übersichtlichkeit nur drei Produkte genannt. Parallelimportprodukte werden nicht erwähnt.
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