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Canton du valais / Staat Wallis
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11.06.2025

Pflaume Raupe

Affirm, Atac, Rapid, ...
Emamectinbenzoat
Zwetschge / Pflaume
Pflichtenheft: BIO, PER, Risikopotenzial: Ja
Schädlinge / Verwendung
-Pflaumenwickler
Dosierung
Concentration: 0.2%
Dosage: 3.2 kg/ha
Wartezeit
3 Woche(n)
Belastungen
  1. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
  2. Nur in Obstanlagen gemäss Art. 22 der Verordnung vom 7. Dezember 1998 über landwirtschaftliche Begriffe und die Anerkennung von Betriebsformen (SR 910.91, LBV).
  3. SPe 8 - Gefährlich für Bienen: Darf nicht mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräutern, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen. Darf nur mit Driftreduktionsmassnahmen von mindestens 75% angewendet werden. In der Anlage sowie in einem Pufferstreifen von 3 m Breite rund um die Anlage sind blühende Einsaaten oder Unkräuter vor der Behandlung zu entfernen (am Vortag mähen/mulchen).
  4. SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung darf dieses oder irgendein anderes Pflanzenschutzmittel, welches Emamectinbenzoat enthält, nicht mehr als zwei Mal pro Parzelle und Jahr ausgebracht werden.
  5. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
  6. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
  7. SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 100 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
Die Listen enthalten die gemäss dem Pflanzenschutzmittelindex des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zugelassenen Produkte, gruppiert nach Wirkstoff, für ausgewählte Indikationen. Die kantonale Dienststelle für Landwirtschaft haftet in keiner Weise für die Anwendung der aufgeführten Produkte. In Fällen, in denen mehrere Produkte mit demselben Wirkstoff und derselben Verwendung zugelassen sind, werden aus Gründen der Übersichtlichkeit nur drei Produkte genannt. Parallelimportprodukte werden nicht erwähnt.
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