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Canton du valais / Staat Wallis
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20.03.2024
Tavelure: ISS (avant floraison)
Slick, Bogard, Difcor 250 EC, ...
Difenoconazol
Kernobst
Pflichtenheft:
BIO, Risikopotenzial: Ja
Schädlinge / Verwendung
-Schorf des Kernobstes
-Echter Mehltau des Apfels/der Birne
-Blüten- und Zweigdürre
-Birnengitterrost
Dosierung
Concentration
: 0.015%
Dosage
: 0.24 l/ha
Bemerkung
Seulement en mélange avec du dithianon ou du captane.
Wartezeit
3 Woche(n)
Stadien
Ab Austrieb bis spätestens Ende Juli.
Belastungen
Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
Behandlung gegen Monilia während der Blüte.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzbrille oder Visier tragen.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 4 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC G1 (Sterolsynthesehemmer, SSH).
Nur in Tankmischung mit Malvin WG 0.1% (1.6 kg/ha) oder mit 336 g Dithianon pro ha eines Dithianon-haltigen Produktes.
Difol
DifenoconazolFolpet
Apfel Birne / Nashi
Pflichtenheft:
BIO, Risikopotenzial: Ja
Schädlinge / Verwendung
-Schorf des Kernobstes
Dosierung
Concentration
: 0.25%
Dosage
: 3.5 l/ha
Bemerkung
max. 3 applications, jusqu au stade BBCH 70.
Wartezeit
3 Woche(n)
Stadien
Bis spätestens BBCH 70.
Belastungen
Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
Maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Visier + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 1 Punkt reduziert werden.
SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
Die Listen enthalten die gemäss dem Pflanzenschutzmittelindex des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zugelassenen Produkte, gruppiert nach Wirkstoff, für ausgewählte Indikationen. Die kantonale Dienststelle für Landwirtschaft haftet in keiner Weise für die Anwendung der aufgeführten Produkte. In Fällen, in denen mehrere Produkte mit demselben Wirkstoff und derselben Verwendung zugelassen sind, werden aus Gründen der Übersichtlichkeit nur drei Produkte genannt. Parallelimportprodukte werden nicht erwähnt.
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