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Canton du valais / Staat Wallis
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20.03.2024
Schorf : Strobilurines
Corsil, Stroby WG
Kresoxim-methyl
Kernobst
Pflichtenheft:
BIO, Risikopotenzial: Nein
Schädlinge / Verwendung
-Schorf des Kernobstes
-Echter Mehltau des Apfels/der Birne
Dosierung
Concentration
: 0.013%
Dosage
: 0.2 kg/ha
Bemerkung
Nur in Mischung mit Dithianon oder Captan.
Stadien
Bis spätestens Ende Juli.
Belastungen
Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
Nur in Tankmischung mit Captan 80 WDG (0.1%, 1.6 kg/ha) oder Delan WG (0.03%, 480 g/ha).
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 4 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC C3 (u.a. Strobilurine). Davon maximal 2 aufeinanderfolgende Behandlungen.
Flint, Tega
Trifloxystrobin
Apfel
Pflichtenheft:
BIO, Risikopotenzial: Nein
Schädlinge / Verwendung
-Schorf des Kernobstes
-Echter Mehltau des Apfels/der Birne
Dosierung
Concentration
: 0.01%
Dosage
: 160 g/ha
Bemerkung
Nur in Mischung mit Captan.
Wartezeit
3 Woche(n)
Belastungen
Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
Nur in Tankmischung mit Captan 0.125%.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung dürfen Pflanzenschutzmittel mit einen Wirkstoff der Gruppe der QoI (Quinone outside Inhibitors) nicht mehr als 4 Mal pro Jahr ausgebracht werden, wovon höchstens 2 aufeinander folgende Behandlungen erlaubt sind.
Die Listen enthalten die gemäss dem Pflanzenschutzmittelindex des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zugelassenen Produkte, gruppiert nach Wirkstoff, für ausgewählte Indikationen. Die kantonale Dienststelle für Landwirtschaft haftet in keiner Weise für die Anwendung der aufgeführten Produkte. In Fällen, in denen mehrere Produkte mit demselben Wirkstoff und derselben Verwendung zugelassen sind, werden aus Gründen der Übersichtlichkeit nur drei Produkte genannt. Parallelimportprodukte werden nicht erwähnt.
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